… hatten wir als wir heute nach Hause gekommen sind: Post von der Gemeinde – mit der frohen Kunde, dass seitens des Gemeindevorstandes keine Einwände auf Befreiung vom Bebauungsplan bestehen. Juhuuu, nach Wochen der Ungewissheit dürfen wir unser Haus jetzt so bauen wie geplant ;-)
Folgendes wurde bestätigt:
- Ausführung des Kellergeschosses als Vollgeschoss. Dadurch ergeben sich für Ihr Wohngebäude drei Vollgeschosse.
- Errichten eines Kniestocks im Dachgeschoss von 1,00m Höhe.
- Errichten des Daches mit einer Dachneigung von 38°, statt der zulässigen Dachneigung von max. 35°.
Das Ganze habe ich sofort eingescannt und an Fingerhaus geschickt, damit endlich mit dem Erstellen des Bauantrags begonnen werden kann.
Super ist, dass wir das Ganze schriftlich von der Gemeinde bestätigt bekommen haben. Laut unserer Kundenbetreuerin und dem Architekten lassen sich die meisten Gemeinden im Vorhinein eigentlich nur auf mündliche Zusagen ein. Naja, um die Baugenehmigung kommen wir trotzdem nicht rum … ärgerlich wegen der Zeit und des Geldes …
Aber erstmal sind wir glücklich! Wir haben die Befreiung ;-)